aktuelle Veranstaltungen und Termine

Diese Termine/ Aktualisierungen und mehr gibt es auch in der Whatsappgruppe: „alle Termine“


Mai/Juni – Fahrradtour FWV


Mai/Juni – Gemeindepokal Löschangriff Nass


01.07.2023 – Kreismeisterschaften Löschangriff Nass (FFW + JFW)


07.07.-09.07.2023 – 70 Jahrfeier MSV + Sommercup


18.07.-23.07.2023 – Kreisjugendlager


17.08.-20.08.2023 – Gemeindezeltlager


02.09.2023 – Herbstpokal der Kinder- und Jugendfeuerwehren in Gölsdorf

02.09.2023 – Jahresmitgliederversammlung Feuerwehrverein + Sommerfest


03.09.2023 – 2. Malterhausener Trödelmarkt


16.09.2023 – Nachtpokal Gräfendorf


September Herbstfeuer – Veranstalter FWV


07.10.2023 – Dorfrallye der Kinder- und Jugendfeuerwehren in Oehna


30.10.2023 – Halloween Fackelumzug


11.11.2023 – Herbstputz


18.11.2023 – Preisskat der FFW


01.12.2023 – Anleuchten Fleischerei Ingo Bertram


15.12.2023 – Weihnachtsfeier Feuerwehr


16.12.2023 – MSV Wintercup Junioren


17.12.2023 – Adventssingen unter der alten Eiche am Dorfplatz


23.12.2023 – Adventssänger + Glühweinabend bei Andrea


13.01.2024 – 2. Knutfest


20.01.2024 – Wintercup MSV




  • jeweils Mittwoch, 15:10 Uhr – Probealarm der Sirene




alle Angaben ohne Gewähr

Dienstplan FFW Malterhausen 2023

Dienstplan der FFW Malterhausen für das Jahr 2023

DatumUhrzeitThema
13.01.202319:00Jahresdienstversammlung
03.02.202319:00UVV-Belehrung
03.03.202319:00Gefahren an Einsatzstellen
07.04.202318:30Osterfeuer
14.04.202319:00Gerätekunde und Feuerlöscher
05.05.202319:00Wasserentnahmestellen Praxis
06.05.202313:00Maipokal
Mai/JuniAusflug
02.06.202319:00FwDV 3 Praxis
JuniGemeindepokal
Juni/JuliGrillabend
07.07.202319:00Wasserführende Armaturen Praxis
04.08.202319:00FwDV 3 Praxis
01.09.202319:00Fahrzeugkunde
SeptemberHerbstfeuer
16.09.202320:30Nachtpokal Gräfendorf
06.10.202319:00Funk
03.11.202319:00Tragbare Leitern
01.12.202319:00Schlauchkunde
15.12.202318:30Weihnachtsfeier
17.12.202315:00Adventsblasen
Änderungen vorbehalten!

Quelle: Wehrleiter FFW Malterhausen

Interessenten an der Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr sind jederzeit willkommen und können sich auch an den genannten Termin melden.

Treffpunkt ist in der Regel das Feuerwehrhaus am Dorfplatz 63a in Malterhausen.

Download der Originaldatei: Dienstplan FFW Malterhausen 2023

Lebensretter gesucht

Für Malterhausen werden freiwillige Helfer mit medizinischer Sachkenntnis gesucht.

Da bei uns im ländlichen Raum schnelle medizinische Hilfe oftmals weniger schnell ist, sucht die Feuerwehr Freiwillige mit medizinischer Sachkenntnis um Betroffenen im Notfall kurzfristig Hilfe zu geben.

KATRETTER ist ein System für freiwillige Ersthelfer: Befinden sie sich in der Umgebung eines Einsatzortes (400m), werden sie per KATRETTER-App direkt von den Rettungsstellen um ihre Mithilfe gebeten.

Derzeit werden Ersthelfer mit einer speziellen Ausbildung im medizinischen Bereich oder im Rettungswesen gesucht. Zukünftig sollen auch engagierte Mithelfer eingesetzt werden.

Interessierte aus unserem Ort können sich bei Daniel, der Gemeinde oder einem Vorstandsmitglied melden.

Mehr Informationen gibt es in der Hilfe zum KATRETTER-System, auch eine Broschüre (3 Seiten) ist dort verfügbar.

Informationen rund um die Feuerwehr

  • Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG (Link)
  • Deutscher Feuerwehrverband (Link)
  • Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg (Link)
  • Die Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (Link)
  • Der Kreisfeuerwehrverband Teltow-Fläming (Link)
  • Die Feuerwehren beim Landkreis Teltow-Fläming (Link)
  • Das Feuerwehrtechnische Zentrum in Luckenwalde (Link)
  • Die Feuerwehr in der Gemeinde Niedergörsdorf (Link)
  • Die Jugendfeuerwehr Malterhausen (Link)
  • Die Feuerwehr Gräfendorf (Link)
  • Meldungen der Polizei Brandenburg (Link)
  • ZKI-Fire Monitoring System (Link)
  • Warnsystem KATWARN per SMS, Mail oder als Smartphone-App, Warn-App NINA (Infos der Berliner Feuerwehr)
  • Rauchmelder – Informationsportal (Link)
  • Die Sendung mit der Maus – Themenportal Feuerwehr (Link)

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Neues vom Sport

Die Durchführung von Veranstaltungen aller Art ist möglicherweise durch Bestimmungen der Behörden zur Pandemiebekämpfung beeinträchtigt.


  • Montag, 19.00 Uhr in Freizeitanlage Lindow:
    Bauch- Beine- Po
    Kosten und weitere Informationen bei Ansprechpartnerin Katrin
  • Dienstag 18:00 – 19:30 Uhr in der Sporthalle Niedergörsdorf
    Aroha und Kaha (ein effektiver und unkomplizierter Gesundheitskurs im ¾ Takt, Mix aus Kung Fu und Taichi). Kosten und weitere Informationen beim Ansprechpartner Thomas. Der aktuelle Flyer zum Download. Die Beitrittserklärung zum Verein und Sportkurs gibt es hier zum Download.
  • Donnerstag, 17.15 Uhr Sporthalle Niedergörsdorf:
    Fitness, Gymnastik vom FSV 76 Niedergörsdorf e. V.
    Kosten: Mitglied Sportverein Niedergörsdorf 36 Euro/ Jahr
    je Kurs: 1,50 €
  • Samstag 10.00 Uhr Nordic- Walking- Gruppe
    Abstimmung in der Whatsappgruppe ‚Stockenten‘
    kostenfrei
  • Angebote über die Physiotherapie Niedergörsdorf
    Männersportgruppe
    Seniorensportgruppe

Auch die Sportfreunde vom Malterhausener Sportverein bringen den Sport in die Gemeinde. Auf der Internetseite http://malterhausener-sv.de/ gibt es alle Informationen.


zusätzlich in Planung

  • Yoga-Kurse
  • Ernährungskurse

Satzung

Satzung des Vereins

Feuerwehrverein Malterhausen e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Feuerwehrverein Malterhausen e.V.“
  2. Sitz des Vereins ist:
    Malterhausen Dorf 63a
    14913 Niedergörsdorf OT Malterhausen
  3. Der Verein soll in das amtliche Vereinsregister eingetragen werden.
  4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziel und Zweck

  1. Förderung des Feuerlöschwesens in Malterhausen
  2. Förderung der Ortsgemeinschaft/Öffentlichkeitsarbeit
  3. Zusammenführung aller an der Feuerwehrarbeit interessierten Bürger
  4. Unterstützung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Malterhausen
  5. Förderung und Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit
  6. Förderung und Pflege des kameradschaftlichen Zusammenlebens in der Feuerwehr
  7. Vertreten der Belange der Feuerwehrangehörigen gegenüber deren Rechtsträgern
  8. Förderung von Kontakten zu anderen Feuerwehren und Vereinen
  9. Förderung des Sports und gesundheitlicher Aktivitäten

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Organe des Vereins (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  4. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
  6. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle Bürger werden, welche die Interessen des Vereins teilen.
  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begründet zu werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller zulässig. Diese entscheidet endgültig. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  3. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Betriebe, Genossenschaften, natürliche und juristische Personen und Gesellschaften können als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen werden.
  4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen und Persönlichkeiten ernannt werden, die sich im Sinne das Vereinswesen verdient gemacht haben. Dies ist nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Die Vorschläge sind an den Vorstand zu richten.
  5. Die Mitgliedschaft endet:
    – mit dem Tod des Mitgliedes
    – durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand
    – durch Ausschluss aus dem Verein
  6. Ein Mitglied, das im erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.
    Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
  7. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleiben die Beitragspflicht bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres und sämtliche sonstige Verpflichtungen gegenüber dem Verein bestehen.
  8. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes gegen den
    Verein müssen binnen 6 Monaten nach der Erlöschung der Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand dargelegt und geltend gemacht werden.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag bis zum Ende des 1. Quartals zu zahlen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sie ist durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt
    durch schriftliche Einladung. Darin ist neben dem Termin und Ort die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    – Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr
    – Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
    – Wahl des Vorstandes
    – Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
    – Beschlüsse der Satzungsänderung und Vereinsauflösung
    – Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand
  3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angaben des Zweckes und der Gründe fordern.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlüssen und Wahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Wahlen muss eine geheime
    Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens 5 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 4 Jahren zwei Kassenprüfer/innen. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
  6. Der Schriftführer protokolliert den Ablauf der Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse.

§ 8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
    – Vorsitzenden
    – dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter)
    – dem Kassenwart
    – dem Schriftführer
    – einem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Malterhausen
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  3. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit seines Vertreters. Er berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
  4. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei der nachstehenden Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten:
    – Vorsitzender
    – 2. Vorsitzender (Stellvertreter)
    – dem Kassenwart
    – dem Schriftführer
    – dem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Malterhausen
  5. Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er kann ein anderes Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.
  6. Der Vorstand wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Er wird eine partielle Neuwahl durchführen, wenn ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode sein Amt niederlegt oder aus dem Verein ausscheidet.

§ 9 Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.
  2. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  3. Gewählt werden können alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Mitglieder, die kein Stimmrecht haben, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Die Auflösung erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins
oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Niedergörsdorf, bzw.
deren Rechtsnachfolger, zu. Die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Brandschutzes im Ortsteil
Malterhausen zu verwenden hat.

§ 11 Inkrafttreten:

Die Satzung tritt am 22.02.2019 in Kraft.
Feuerwehrverein Malterhausen e.V.
Malterhausen Dorf 63a
14913 Niedergörsdorf OT Malterhausen
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN DE19 1605 0000 1000 5377 53